CDU Oberderdingen

Stellungnahme zur Grundsteuerreform

Sitzung des Gemeinderates am 19.11.2024

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bislang bestehende Form der
Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die Richter begründen ihr Urteil damit, dass die Werte
völlig überaltert sind und damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im
Grundgesetz verstoßen wird. Die Bundesländer wurden aufgefordert eine Neuregelung
verfassungskonform zu verabschieden.

Das Land Baden-Württemberg hat sich für die flächenbezogene Version
entschieden, d.h. die Berechnung der zukünftigen Grundsteuer basiert auf den von
den Gutachterausschüssen festgelegten Bodenrichtwerten multipliziert mit der
Grundstücksfläche. Dabei wurde die Empfehlung ausgesprochen, das ganze
aufkommensneutral zu regeln, dies bedeutet, die Steuerlast für
Immobilienbesitzerinnen und -besitzer soll insgesamt nicht mehr werden. Die Folge
ist, manche zahlen zukünftig mehr, andere weniger.

Die Städte und Gemeinden setzen nun die Hebesätze gültig ab 2025 fest. Wir in
Oberderdingen haben in Zusammenarbeit mit der Kämmerei und Verwaltung
aufgrund von vielen Berechnungsbeispielen nun die Hebesätze festgelegt.
Wir die CDU stimmen geschlossen für die zur Beschlussfassung vorliegenden
Hebesätze, bei der Grundsteuer A, die land- u. forstwirtschaftlichen Flächen, 560%
und bei der Grundsteuer B für Baugrund 230%. Mit diesen Sätzen erreichen wir die
Aufkommensneutralität.

Der CDU ist bewusst, dass gerade im ländlichen Raum mit den großen
Baugrundstücken sich für den Einzelnen höhere Steuern ergeben und gerade ältere
Menschen mit großen Grundstücken stark betroffen sein können.
Wichtig ist, dass die Stadt Oberderdingen eine Grundsteuer Hotline eingerichtet hat,
um Fragen der Bürger/innen zu beantworten.

Weiterhin ist zu überlegen, ob wir eine Petition an den Gutachterausschuss starten,
die Bodenrichtwerte zukünftig in Bezug auf z.B. Bebaubarkeit einer Fläche, großer
Gartenanteil, Denkmalschutz, Altlasten, Hangflächen, anzupassen. Es geht hier um
die sogenannten Mischgrundstücke, die nur zum Teil bebaut werden dürfen oder
wegen Verboten oder z.B. wegen einer Hanglage nicht bebaut werden können, und
trotzdem gilt der Bodenrichtwert für die gesamte Fläche. Es können für ein
Grundstück durchaus verschiedene Bodenrichtwerte vom Gutachterausschuss
beschlossen werden. Der Landkreis Calw ist diesen Weg gegangen.
Natürlich wäre die Konsequenz daraus, die Hebesätze den Änderungen dann
anzupassen, da die Stadt Oberderdingen auf die bisherige Höhe der Grundsteuer
angewiesen ist. Es wäre jedoch eine Möglichkeit etwas mehr Gerechtigkeit zu
erreichen.
Sollten solche Einzelfälle bei der Stadt vorstellig werden, möchte die CDU die
Verwaltung bitten, die Option „Petition Gutachterausschuss“ zu prüfen.

Fraktionsvorsitzende CDU
Brigitte Harms-Janssen