23. Mai 2024: 75 Jahre Grundgesetz
Demokratie ist mehr als eine parlamentarische Regierungsform, sie eine Weltanschauung, die wurzelt in der Auffassung von der Würde, dem Wert und den unveräußerlichen Rechten eines jeden einzelnen Menschen. (Konrad Adenauer)
Konrad Adenauer (CDU), der Präsident des Parlamentarischen Rates, unterzeichnete am 23. Mai 1949 als Erster das Grundgesetz, ihm folgten die anderen Mitglieder des Parlamentarischen Rats und die Ministerpräsidenten der damals elf existierenden Bundesländer, lediglich die beiden Vertreter der KPD-Fraktion – Max Reimann und Heinz Renner – verweigerten die Unterschrift, da dies die „Spaltung Deutschlands“ für sie besiegelte. Mit dieser Handlung war die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Das Schicksal der Deutschen wurde wieder in ihre eigenen Hände gelegt.
Auch den anderen 59 Vätern und 4 Müttern des Grundgesetzes war bewusst, dass die Gründung der BRD eine (vorübergehende) Spaltung Deutschlands bedeutete, um den Wunsch und die Möglichkeit einer Wiedervereinigung auch sprachlich zu betonen, gaben sie der neuen Verfassung den Namen „Grundgesetz“. Die Geschichte sollte ihnen recht geben.
Wie das Zitat Adenauers zeigt, war es dem Parlamentarischen Rat besonders wichtig, fundamentale Menschen- und Bürgerrechte in ihrem Grundgesetz zu verankern – sie finden sich in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes und haben Ewigkeitsgarantie: solange die Bundesrepublik Deutschland besteht, können sie nicht abgeschafft werden. Sie sind die grundlegenden Rechte des oder der Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie binden alle staatliche Gewalt und sind Wertentscheidungen, die die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland prägen.
Gerade diese besondere Stellung der Grundrechte und deren Schutz macht das Grundgesetz zum Vorbild für viele andere Verfassungen, so sagte der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete und Staatsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz: „Eine solch kompakte und rechtsschutzmäßig abgesicherte Grundordnung gibt es auf dieser Welt kaum ein zweites Mal. Aber auch die Werthaltigkeit gilt als Vorbild. Das wichtigste Beispiel ist die zentrale Norm unseres Grundgesetzes in Artikel 1 Absatz 1, wo die Würde des Menschen für unantastbar erklärt wird. Dieser Satz wurde wörtlich übernommen in der europäischen Grundrechtecharta.“
Heute, 75 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, genießen wir die Rechte, die uns unsere Verfassung garantiert – für viele von uns sind sie so selbstverständlich geworden, dass das Geschenk, in einer funktionierenden Demokratie zu leben nicht als solches erkannt wird. Das Eintreten für die Werte, die unser Grundgesetz verkörpert, die Beteiligung an der politischen Willensbildung, die Mitarbeit in Parteien oder Verbänden werden oft belächelt, manchmal lautstark kritisiert. Auch wenn unsere Verfassung wie kaum eine zweite unsere Demokratie schützt, ist diese dennoch nicht unverwundbar. Es braucht auch heute noch Menschen, die sich im politischen Wettbewerb um die besten Ideen, für die Bürgerinnen und Bürger des Landes einsetzen und die Werte der Verfassung verkörpern.
Anlässlich des 75. Geburtstages unseres Grundgesetzes möchte die CDU Oberderdingen, die Bürgerinnen und Bürger einladen, den für sie wichtigsten Grundgesetz-Artikel zu nennen und warum gerade dieser für sie so wichtig ist. Senden sie ihre Gedanken bis zum 25. Mai per Email (kontakt@cdu-oberderdingen.de) an uns oder kommentieren Sie unseren Post zum Grundgesetz am 23. Mai auf Instagram oder Facebook. Wir freuen uns schon auf ihre Gedanken!
Hier geht es zur Online-Ausgabe des Grundgesetzes: https://www.bundestag.de/g